Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein in Lucka gestoppt

Am Donnerstagabend fiel in Lucka ein Fahrzeugführer durch seine unsichere Fahrweise auf. Die Polizei stoppte den Mann – und stellte gleich zwei schwerwiegende Verstöße fest. Die Trunkenheitsfahrt in Lucka endete mit einem Ermittlungsverfahren.
Gegen 19:07 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizei am 5. Juni 2025 einen 54-jährigen Autofahrer in der Straße Bischofsweg. Der Mann war zuvor durch auffällige Fahrweise ins Visier der Beamten geraten.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus: Der Fahrer hatte einen vorläufigen Atemalkoholwert von 1,93 Promille – deutlich über dem erlaubten Grenzwert. Damit nicht genug: Der Mann war zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Die Polizei untersagte daraufhin die Weiterfahrt und leitete ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein. Glücklicherweise kam es im Zusammenhang mit der Trunkenheitsfahrt in Lucka zu keinem Unfall.
Die Behörden weisen in diesem Zusammenhang erneut auf die Gefahren von Alkohol am Steuer hin – insbesondere, wenn keine Fahrerlaubnis vorliegt. In solchen Fällen drohen empfindliche Strafen, darunter Geldstrafen, Fahrverbote und im Wiederholungsfall auch Freiheitsstrafen.